Handlungsrahmen zur Leistungsbewertung des schulisch angeleiteten Lernens zu Hause an der Tesla-GemS

Das schulisch angeleitete Lernen zu Hause kann keinen Ersatz zum Präsenzuntericht sein. Dies gilt umso mehr für uns als Gemeinschaftsschule, deren oberste Leitidee das gemeinsame Miteinander, der direkte Austausch, der konkrete Blick auf das Kind und die daraus über einen langen Zeitraum entstehende Bindungspädagogik ist. Wir sind uns bewusst, dass dieser unser pädagogischer Anspruch in dem jetzigen Ausnahmezustand nicht vollumfänglich erbracht werden kann. Aufgrund des anhaltenden Pandemieverlaufs ist jedoch das Verschlechterungsverbot aufgehoben. Aus diesem Grund benötigen wir einen gemeinsamen und transparenten Blick auf das Erbringen und Bewerten von Leistungen.

 

Kriterien der Leistungsbewertung

Die folgenden Ausführungen gelten sowohl für das schulisch angeleitete Lernen zu Hause [kurz "saLzH" genannt] als auch für das Unterrichten im Wechselmodell. Die Leistungsbewertung muss transparent, angemessen und nachvollziehbar sein.

Videokonferenzen:

  • Schüler:innen nehmen aktiv per Videokonferenz am Unterricht teil.
  • Eltern entschuldigen ihre Kinder bei Krankheit vorab im Sekretariat
  • Lehrkraft dokumentiert die Nichtteilnahme und informiert die Klassenleitung
  • Klassenleitung meldet wöchentlich dem Elternhaus die unentschuldigte Teilnahme und dokumentiert diese als unentschuldigte Fehlstunde
  • Lehrkraft bewertet die mündliche Mitarbeit und teilt das Ergebnis den Schüler:innen regelmäßig mit

Unsere Schüler:innen werden gebeten, an den Videokonferenzen durch Einschalten der Kamera siichtbar teilzunehmen.

Aufgaben/ Projektaufträge/ Portfolios und sonstige Leistungen

  • :Lehrkraft stellt die Aufgaben für das jeweilige Fach mit Abgabedatum und Titel ein
  • Schüler:innen bearbeiten die Aufgaben fristgerecht und laden diese hoch (Ist eine fristgerechte Abgabe nicht möglich, begründen unsere Schüler:innen dies vorab gegenüber der Lehrkraft per E-Mail. Die Lehrkraft entscheidet über eine befristete Verlängerung.)
  • Lehrkraft dokumentiert die unentschuldigte Nichtabgabe und informiert die Klassenleitung
  • Klassenleitung meldet wöchentlich den Eltern die unentschuldigte Nichtabgabe und dokumentiert diese als nicht erbrachte Leistung
  • Lehrkraft bewertet die Abgabe und teilt das Ergebnis den Schüler:innen regelmäßig mit
  • Nichtabgabe der Aufgabe führt zu einer negativen Leistungsbeurteilung

Klassenarbeiten:

  • Schüler:innen nehmen an Klassenarbeiten und Prüfungen in Präsenz an der Schule teil
  • Eltern entschuldigen ihr Kind bei Krankheit vorab im Sekretariat
  • Lehrkraft dokumentiert die Nichtteilnahme und informiert die Klassenleitung
  • Schriftliche Leistungsabfragen können auf Inhalten des im saLzH erteilten Unterrichts aufbauen