Aktuelles

Informationen zum Start ins zweite Schulhalbjahr

Liebe Schulgemeinschaft,

ich hoffe, Sie und Ihre Kinder konnten die unterrichtsfreie Zeit genießen und ein wenig abschalten. Morgen beginnt das zweite Schulhalbjahr und unsere Senatsverwaltung hat es sich nicht nehmen lassen, uns in den Ferien ein paar Konkretisierungen auszuarbeiten. Diese darf ich Ihnen hier sowohl als Anlage, aber auch ein wenig für uns aufgearbeitet zukommen lassen. [Anmerkung: Die Anhänge wurden als E-Mail versendet und sind dort abrufbar]

 

Aussetzung der Präsenzpflicht

Bis zum zunächst 28. Februar 2022 bleibt die Präsenzpflicht ausgesetzt. Sie teilen über die Klassenleitung Ihres Kindes der Schule vorab formlos mit, wenn Sie von der Aussetzung Gebrauch machen wollen. Konkretisiert bedeutet dies und ich zitiere: „…Eine tage- oder gar stundenweise Inanspruchnahme war damit nicht intendiert und widerspräche dem Zweck… Daher muss der Aussetzungszeitraum mindestens eine Schulwoche umfassen…“

Die Berliner Schulen bleiben indes im Präsenzbetrieb. „…Das freiwillige Fernbleiben vom Präsenzunterricht nach den Winterferien wird auf dem Zeugnis als entschuldigte Fehlzeit erfasst…“ (siehe Anlage 1: Ergänzende Hinweise zur ausgesetzten Präsenzpflicht). Erstellte Aufgaben müssen zu Hause erledigt werden, die Schüler:innen sollen sich proaktiv nach Unterrichtsinhalten informieren, um sich für Leistungsüberprüfungen vorbereiten zu können. Bei verpassten Klassenarbeiten wird ein Nachschreibetermin bis zum 11. März 2022 festgesetzt. Der Schülerausweis gilt weiterhin als Testnachweis.

 

Testungen und Isolation-/Quarantänebestimmungen

Für die nächsten zwei Wochen werden sich Ihre Kinder und das gesamt schulische Personal täglich in der Schule testen. Ab Woche drei testen wir (Stand heute) wieder montags, mittwochs und freitags. Die Berliner Gesundheitsämter haben sich dazu entschieden folgendes Verfahren vorzugeben.

 „Im Rahmen dieser „test-to-stay“-Strategie

  •  wird  ein positives Schnelltestergebnis (Indexfall) im Rahmen der seriellen Testung an der Schule namentlich mit Geburtsdatum und Adresse an das Gesundheitsamt gemeldet.
  • es erfolgt keine weitere Abklärung über einen PCR-Test oder einen zusätzlichen Schnelltest
  • die positiv getestete Schülerin / der Schüler erhält den von den Gesundheitsämtern den Schulen zur Verfügung gestellten Vordruck zur Bestätigung der Isolierung
  • eine Benennung von Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt erfolgt nicht, es werden auch keine schulinternen Listen geführt
  • alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Lerngruppe werden an fünf aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen (statt drei Mal wöchentlich) getestet und verbleiben in Präsenz, solange ihre   Testergebnisse weiterhin negativ sind und keinerlei Symptome auftreten
  • ein neuer positiver Fall in der Lerngruppe setzt erneut die Fünftage-Testung in Kraft“ (siehe Anlage 2: Schulinformation Test-to-Stay).

 Das positiv getestete Kind wird im direkten Anschluss an Ferienzeiten nach 7 Tagen, im laufenden Schulbetrieb nach 5 Tagen freigetestet. Das kann bei uns in der Schule oder per PCR-Test erfolgen.

 Geimpfte und genesene Dienstkräfte gehen als Kontaktpersonen nicht in Quarantäne, nehmen aber an der regelmäßigen Testung teil.

 

Viele Informationen zum neuen Schulhalbjahr…

 

Bitte denken Sie an das Testen Ihrer Kinder am heutigen Abend.

Ansonsten wünsche ich Ihnen und uns einen schönen Abend und einen hoffentlich entspannten Schultag für unsere Schulgemeinschaft am morgigen Tag.

 

--

Mit freundlichen Grüßen

 

M. Wessolowski

Schulleiterin

zurück